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Altölentsorgung

Altölentsorgung ist aktiver Umweltschutz

Altöle gehören nach Gebrauch in eine Altölsammelstelle. Diese finden Sie bei Gemeinden, Kommunen oder Recyclinghöfen. Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösungsmittel, Brems- oder Kühlflüssigkeit ist verboten.

Da wir nur an B2B Kunden verkaufen trifft folgendes zu:

 

Erfolgt die gewerbliche Abgabe von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl an Unternehmer oder öffentliche Einrichtungen, muss die Annahmestelle nicht am Verkaufsort oder in dessen Nähe eingerichtet oder nachgewiesen werden, § 9 Abs.1 Satz 1 AltölVO.

Der Verkäufer kann sich zur Erfüllung seiner Annahmeverpflichtung Dritter bedienen, § 9 Abs.1 Satz 2 AltölVO.

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