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AGB

Motorenölvertrieb Niedersachsen UG haftungsbeschränkt Berliner Strasse 15 38271 Baddeckenstedt


Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Stand 04.8.2025 -


1. Geltungsbereich - Definitionen


1.1. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten gegenüber allen Vertragspartnern.
Dies betrifft sowohl Verbraucher i.S.d. § 13 BGB als auch Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, sofern in
den jeweiligen Klauseln keine Differenzierung vorgenommen wird. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.


2. Vertragsabschluss


2.1. Unsere Angebote in Prospekten, Anzeigen oder in elektronischen Medien sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich; sie stellen eine Aufforderung dar, uns ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.
2.2. Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung
angenommen. Unsere Rechnungsstellung gilt jedenfalls als schriftliche Auftragsbestätigung.
Änderungen und Ergänzungen des Auftrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2.3. Die in unserer Auftragsbestätigung mitgeteilten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften der Ware bzw. der Leistungen abschließend fest. Erklärungen, die wir im Zusammenhang mit einem Vertrag, etwa in Leistungsbeschreibungen oder Produktspezifikationen abgeben, bedeuten regelmäßig nicht die Übernahme einer Garantie im Rechtssinne, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich schriftlich und bezeichnen sie als solche.

2.4. Vertragsabschluss Onlineshop / Google shopping / Soziale Netzwerke / Onlineplattformen jeglicher Art *

2.5. Käufe über den Online Shop * müssen immer per Vorkasse bezahlt werden.

Eine Rechnung wird bei Abholung übergeben, bzw. mit versendet.

​3.Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht 

3.1.Motorenölvertrieb Niedersachsen verkauft ausschließlich nur an B2B Kunden.

Diese sind vom Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen!

3.2.Motorenölvertrieb Niedersachsen kann nicht ausschließen das sich ein B2C Kunde 

unter Angabe falscher oder fehlender Daten / Identität , (z.B. wegen fehlender Steuernummer aufgrund von Neueröffnung etc.) einen Artikel zum B2B-Preis bestellt.

Hier hat der Kunde ebenfalls keinen Anspruch auf Widerruf.


4. Preise – Preisänderungen


4.1. Die Berechnung der Lieferung erfolgt auf Grundlage zu dem am Liefertag bei uns gültigen
Preis.
4.2. Unsere Preise gelten ab unserem Lager, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die mit dem Versand ab unserem Lager verbundenen Kosten sowie die produktspezifischen Sonderabgaben, wie Transportkostenanteil (TKA), GGVSEB-Zuschlag, werden gesondert berechnet und sind vom Vertragspartner zu tragen, es sei denn, die Versandkosten überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert der zu liefernden Ware.
4.3. Wir sind berechtigt, unsere Preise für Leistungen anzupassen, wenn diese mehr als vier
Monate nach Abschluss des Vertrages erbracht werden sollen. Die Preisanpassung soll den sich nach Vertragsabschluss eingetretenen Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere bei Arbeits-, Rohstoff-, Material- und Transportkosten oder bei Abgaben zu entsprechen. Auf Nachfrage werden wir dies dem Vertragspartner nachweisen. Übersteigt der angepasste Preis den bei Vertragsabschluss vereinbarten um mehr als 10 %, ist der Vertragspartner berechtigt, innerhalb von 14 Tage nach unserer Mitteilung über die Preisanpassung, spätestens aber 48 Stunden vor Ausführung des Geschäfts, vom Vertrag zurückzutreten.
4.4. Alle Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Festpreise haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich gegenseitig anerkannt und mit einer zeitlichen Absprache über die Erfüllung vereinbart werden.


5. Lieferzeiten


5.1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
5.2. Wir sind zu Teillieferungen und -Leistungen berechtigt, soweit sie unserem Vertragspartner zumutbar sind.
5.3. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir trotz Abschlusses eines
entsprechenden Deckungsgeschäftes die Lieferung oder Leistung eines Dritten, die erforderlich ist, um unsere Lieferung an unseren Vertragspartner erfüllen zu können, nicht oder nicht rechtzeitig erhalten und uns daran kein Verschulden trifft. Hierüber werden wir unseren Vertragspartner unverzüglich benachrichtigen und ebenso unverzüglich unser Rücktrittsrecht ausüben.
5.4. Beruht die Nichteinhaltung von Fristen auf höherer Gewalt, z.B. Krieg, Aufruhr oder ähnlichen Ereignissen, wie z.B. Streik, Aussperrung, verlängern sich die Fristen angemessen.
5.5. Bei Verzögerung der Leistung haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn uns, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden trifft. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird unsere Haftung auf Schadensersatz neben und statt der Leistung wegen Verzögerung auf 5 % des Wertes des von der Verzögerung betroffenen Teils der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind - auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen.
5.6. Wir können unsere Lieferungs- und Leistungsverpflichtung auch durch Dritte ausführen lassen, ohne dass dadurch die Rechte und Pflichten des Vertragspartners gegenüber uns berührt werden.


6. Versand und Gefahrübergang


6.1. Die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs geht mit der direkten Übergabe der
Lieferung oder Leistung an den Vertragspartner oder an die den Transport ausführende Person, spätestens bei Verlassen der Liefer- oder Versandstelle, auf den Vertragspartner über. Auf Wunsch des Vertragspartners sind wir berechtigt, Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung zu versichern.
6.2. Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, geht die Gefahr mit unserer
Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.


7. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners vor, bei und nach der Lieferung


7.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet,
7.1.1. den ungehinderten Zugang zu seinem Lagerraum, Werkstatt zu
gewährleisten und Gefährdungen auszuschließen,

7.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich uns gegenüber, Schmierstoffe nicht als Heiz- oder
Kraftstoffe oder zur Herstellung solcher Produkte zu verwenden. Der Vertragspartner ist darüber hinaus verpflichtet, kein Heizöl zum Betrieb von Kraftfahrzeugen zu verwenden.
7.3. Verletzt der Vertragspartner diese Pflichten, so hat er uns den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen und uns gegebenenfalls von etwaigen Schadensersatzpflichten gegenüber Dritten freizustellen.


8. Behältnisse


8.1. Unsere Waren werden, sofern die Behältnisse nicht ausdrücklich als Leihgebinde bezeichnet werden, in Einweggebinden geliefert, die in das Eigentum des Vertragspartners übergehen, soweit wir nicht gesetzlich zur Rücknahme verpflichtet sind. Bei Leihgebinden ist der Vertragspartner verpflichtet, diese nach Verbrauch der gelieferten Stoffe unverzüglich oder zum vertraglich vereinbarten Ablauftermin zurückzugeben. Gibt der Vertragspartner ihm leihweise überlassene Gebinde nicht entsprechend diesen Regelungen zurück, sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.
8.2. Die Gebinde, die uns zurückzugeben sind oder zu deren Rücknahme wir verpflichtet sind,
müssen vom Vertragspartner restentleert sein, das heißt bei flüssigen Füllstoffen tropffrei, bei
pastösen spachtelrein, bei pulvrigen rieselfrei und frei von sonstigen Fremdstoffen. Die Gebinde müssen unbeschädigt und verschlossen zum Versand bereitgestellt werden. Wir sind berechtigt, mit dem Vertragspartner einen Termin oder eine Frist für die Rückgabe von Gebinden zu vereinbaren.


9. Pflichten und Rechte des Vertragspartners wegen Mängeln


9.1. Der Vertragspartner oder der von ihm bestimmte Empfänger sind verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen.
9.2. Hat die gelieferte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder fehlen der Ware Eigenschaften, die der
Vertragspartner nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten kann, leisten wir grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Ware. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig.
9.3 Schlägt zweifache Nachlieferung fehl, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl den
Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Verjährungsfrist beträgt 1
Jahr ab Ablieferung.


10. Haftungsbegrenzung


10.1. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
10.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus
Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Vertragspartner gegen solche Schäden abzusichern.
10.3. Die Haftungsbeschränkungen und -Ausschlüsse in den Absätzen 5.5, 10.1 und 10.2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen unseres arglistigen Verhaltens entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere
Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


11. Eigentumsvorbehalt


11.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegen den Vertragspartner jetzt oder zukünftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).
11.2. Der Vertragspartner als Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. Versicherungsfall, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Forderung tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Er ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen in seinem Namen
für unsere Rechnung einzuziehen. Ein Widerruf kann erfolgen, wenn unser Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht, nicht vollständig oder nicht zeitgerecht nachkommt.
In diesen Fall sind wir berechtigt, dem Vertragspartner unter Setzung einer angemessenen Frist anzudrohen, dass der Forderungseinzug durch uns oder von uns beauftragte Dritte erfolgen wird, wenn die Frist fruchtlos verstreicht. Tritt dieser Umstand ein, sind wir bevollmächtigt, die Abnehmer des Vertragspartners über die Abtretung zu informieren und die Forderungen selbst einzuziehen.
Unser Vertragspartner ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zur Verfügung zu stellen und uns alle für den Einzug der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
11.3. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen vermischt, vermengt oder verbunden, erwirbt der Vertragspartner an der entstehenden neuen Sache das Miteigentum in dem Verhältnis, das dem Anteil an der Menge der Vorbehaltsware im Verhältnis zu den fremden Sachen entspricht, mit dem Vermischung, Vermengung oder Verbindung erfolgt ist.
11.4. Der Erwerber von Vorbehaltsware tritt hiermit alle Forderungen, die ihm gegenüber seinen Vertragspartnern oder Dritten zustehen, unter Einschluss von Umsatzsteuer und sonstigen Nebenrechten - einschließlich etwaiger Saldoforderungen - an uns ab.

Diese Abtretung gilt sowohl für den Fall, dass die Ware vermischt, als auch unvermischt weiterverkauft wird. Darüber hinaus werden die die Vorbehaltsware betreffenden Ansprüche auf Steuerentlastung an uns abgetreten.
11.5. Verliert unser Vertragspartner das Eigentum an der Vorbehaltsware, weil diese im Zusammenhang mit einem sonstigen Rechtsgeschäft des Vertragspartners untergeht, tritt er an uns etwaige, ihm aus diesem Rechtsgeschäft zustehende Forderungen schon jetzt in Höhe des Rechnungsendbetrages (inkl. Umsatzsteuer) für die Lieferungen an seinen Kunden zur Sicherung ab.
11.6. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, hat der
Vertragspartner auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
11.7. Verhält sich der Vertragspartner vertragswidrig - insbesondere bei Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.


12. Zahlungen – Aufrechnung


12.1. Unsere Rechnungen sind, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.

Bei Käufen über den Onlineshop ist nur Vorkasse möglich. 

Hier können Zahlungsmethoden der bekannten Anbieter wie Paypal, Klarna, Kredit- ,Debitkarte oder Überweisung genutzt werden.

Die jeweiligen Datenschutzrichtlinien finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder auf den Seiten der einzelnen Anbieter.
12.2. Unsere Auslieferungsfahrer sind zum Inkasso des in unseren Rechnungen ausgewiesenen Zahlungsbetrages bevollmächtigt.
12.3. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Scheck-, Wechsel-, und Diskontspesen und - Provisionen gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind sofort fällig.
12.4. Wir sind - auch bei anders lautender Zahlungsbestimmung - berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Verbindlichkeiten des Vertragspartners zu verrechnen; sind bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Erfolgt unsere Verrechnung abweichend von einer
Zahlungsbestimmung, werden wir den Vertragspartner über die Art der Verrechnung informieren.
12.5. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Vertragspartner jedoch auch wegen
Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
12.6. Der Vertragspartner kommt spätestens in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 28 Tagen nach Rechnungsdatum zahlt, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Während der Dauer des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% bei Verbrauchern und 9% bei Unternehmern über dem jeweiligen bekannt gegebenem Basiszinz gem. § 247 BGB zu berechnen.

Zahlungsmethoden
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